Jugendorchester, Sinfonieorchester, Akkordeonorchester, Blasorchester, Band DORSTINATO, Chor, Handglockenensemble
135 Minuten
1536,00 €
128,00 €
Instrumentenüberlassung
Gebühr jährlich
Gebühr monatlich
Instrumente unter Normalgröße für Gruppenunterricht JeKits und Unterstufe
0,00 €
0,00 €
Instrumente unter Normalgröße Mittel- und Oberstufe
90,00 €
7,50 €
Instrumente Normalgröße
120,00 €
10,00 €
bei Ausleihdauer länger als 18 Monaten
240,00 €
20,00 €
Erwachsenenzuschlag
Personen mit eigenem Einkommen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Musikschule eintreten, zahlen einen Erwachsenenzuschlag von 20%.
Geschwisterkind-Ermäßigung
Erhalten mehrere Kinder einer Familie Elementar-, Instrumental- oder Vokalunterricht an der Musikschule, wird bei zwei Kindern eine Geschwisterermäßigung von 20 %, bei drei Kindern 30 % usw. bis höchstens 50 % des Gesamtbetrages gewährt.
Dorsten-Pass
Inhaber des Dorsten-Passes erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 60% der jeweils geltenden Gebühren für Elementar-, Instrumental- und Vokalunterricht. In diesem Fall wird keine zusätzliche Geschwisterkind-Ermäßigung gewährt.
Ensembles
Die Teilnahme an den Ensembles der Musikschule ist gebührenfrei, wenn gleichzeitig Instrumental- oder Vokalunterricht an der Musikschule belegt wird.
Sonderkurse und Workshops
Für zeitlich begrenzte Sonderkurse und Workshops wird die Teilnahmegebühr gesondert festgelegt.
Gebührenerstattung bei Unterrichtsausfall, An-, Ab- und Ummeldungen
Sämtliche Bedingungen zur Gebührenerstattung bei Unterrichtsausfall sowie zu An-, Ab– und Ummeldungen und den dafür einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte der Satzung der Musikschule der Stadt Dorsten, die Sie auf unserer Homepage aufrufen können.
Gebühren und Bestimmungen gemäß §16 – 18 der Satzung für die Musikschule der Stadt Dorsten vom 19.09.2013, zuletzt geändert am 27.07.2022